Rutschhemmung
 

Pressrost - R10
Pressrost - R11
Pressrost - R12

 

Rutschhemmung laut Berufsgenossenschaft

 

Das berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit hat Kriterien für die Festlegung erstellt, die sich auf Rutschhemmung beziehen.

Im Merkblatt BGR 181 (PDF) sind verzeichnet:

  • die Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr
  • die Versuchsdurchführung zur Findung der Kriterien für Rutschhemmung
  • die Eingruppierung der geprüften Bodenbeläge                                   

Die Rutschbewertung R09- R13 sind gängige Bezeichnungen laut BG

[ mit der Zahl hinter dem Buchstaben R nimmt auch die Rutschhemmung zu. Hier gilt: Je höher die Zahl, desto höher ist auch die Rutschhemmung]

 

Gleitschutz Standard

 

Gleitschutz Sägezahn

 

Trag- und Füllstäbe ausgeklinkt P-Gleitschutz = R12 in Aluminium = R13. Nur Trag- oder Füllstäbe ausgeklinkt P-Gleitschutz = R11 in Aluminium = R13. Ohne Ausklinkung R10

Rutsch03

Trag und Füllstäbe ausgeklinkt P-Gleitschutz Sägezahn verz. = R12 in Edelstahl R13

Nur Trag- oder Füllstäbe ausgeklinkt P-Gleitschutz Sägezahn = R11

Gleitschutz Super

 

SP Gleitschutz

 

Rutsch05

Trag- und Füllstäbe und Einfassung ausgeklinkt P-Super Gleitschutz = R13

Rutsch07

Tragstab ausgeklinkt Füllstab verdrillt. SP-Gleitschutz = R10

 

 

Info zu geneigten Laufstegen (Auszug aus DIN 31001)

 

Laufstege mit Neigung zwischen 6° und 24°

Es wird empfohlen, geneigte Laufstege an Förderanlagen oder ähnlichen Betriebsanlagen mit einem Neigungswinkel bis 6° mit Standardrosten auszurüsten. Geneigte Laufsteg von 6° bis 10° sollten mit rutschhemmenden Rosten ausgerüstet sein. Bei einem Neigungswinkel von 10° bis 24° sind Metallroste mit Trittleisten über die gesamte Laufbreite vorgeschrieben. Bei einem Neigungswinkel von mehr als 24°ist die Neigung durch Stufen zu überbrücken. Der Abstand der Trittleisten bzw. die Maße der Stufen sind dem Schrittmaß anzupassen. Die im Treppenbau geltende Schrittmaßformel 600=<g+2h=<660 (g=Auftritt, h=Steigung) findet auch hier Anwendung.

 

Durchführung einer Rutschmessung (Auszug aus der DIN 51130)

 

Die Temperatur im Prüfraum sowie die Temperatur von Schuhwerk, Gleitmittel und Prüfbelag muss 23 (+ 5)°C betragen. Vor Beginn der Prüfungen werden 100 (+ 1) ml des Gleitmittels mit einem Pinsel gleichmäßig auf der Oberfläche des Prüfbelags verteilt. Die Laufsohle des Schuhwerks wird ebenso mit dem Gleitmittel benetzt. Die Prüfperson geht in aufrechter Haltung mit Blickrichtung talwärts in Schritten einer halben Schuhlänge vorwärts und rückwärts auf dem Prüfbelag. Die Neigung des Prüfbelags wird vom waagerechten Zustand ausgehend mit einer Geschwindigkeit von 1°/s erhöht. Der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht (Akzeptanzwinkel), wird durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt. Der Akzeptanzwinkel des Prüfbelags wird, jeweils vom waagerechten Zustand ausgehend, dreimal ermittelt. Jeweils vor der 2. und 3. Messung wird das Gleitmittel auf der Oberfläche verteilt. Die Begehungen werden von zwei Prüfpersonen durchgeführt.